Aussergerichtliche Betreibung Ihrer Forderungen

In drei Fällen ist eine gerichtliche Betreibung von Forderungen entweder unmöglich oder kaufmännisch nicht sinnvoll.

  1. Es handelt sich um einen kleinen Betrag, der den Arbeitsaufwand einer gerichtlichen Betreibung nicht rechtfertigt oder
  2. Die Forderung ist nicht ausreichend dokumentiert. Es fehlen beispielsweise die Nachweise, dass die Lieferung oder Leistung wirklich erbracht wurde, sodass die Aussichten einer erfolgreichen gerichtlichen Betreibung nicht gegeben sind oder
  3. Nach einer Bonitätsprüfung des Schuldners stellt sich heraus, dass der Schuldner über kein Vermögen verfügt.

In diesen Fällen kommt eine außergerichtliche Betreibung Ihrer Forderung in Frage.

Die Praxis zeigt, dass alle Fälle individuell verschieden sind, und dass in jedem Fall eine eigene Strategie angewendet werden muss, um die Zahlung zu erzwingen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für die außergerichtliche Betreibung Ihrer Forderung.

Bitte geben Sie uns hier die wichtigsten Informationen zu Ihrer Forderung.

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